Zeitaufwand von mehr als 15 Min. wird als Honorar in Rechnung gestellt.
3
Bürgschaften
Beurkundungen von Bürgschaften und Bürgenwechseln werden - sofern die
Bürgschaftserklärung vom Klienten beigebracht wird – wie folgt in Rechnung
gestellt: 0.5% des Höchsthaftungsbetrages zuzügl. MWST, mind. jedoch CHF
270.00 und max. CHF 6‘480.00. Zeitaufwand von mehr als 60 Minuten (inkl.
Beurkundung) sowie die Erstellung der Bürgschaftserklärung durch den
Notaren/die Notarin wird nach Zeitaufwand zu den Ansätzen gem. der
vorstehenden Ziffer 1 Abs. 3 in Rechnung gestellt.
4.
Beurkundungen für Konsumentinnen und Konsumenten und
gewerbliche Rechtsträger
Der Beratungsaufwand und das Erstellen der Urkunde richten sich nach dem
Zeitaufwand (vgl. oben Ziff. 1 Abs. 3). Für den öffentlichen Beurkundungsakt
werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben:
Die Basisgebühr für den Beurkundungsvorgang wird, wenn der Interessenwert über
CHF 0.25 Mio. liegt, um CHF 108.- je weitere Einheit von CHF 0.25 Mio. erhöht.
Stand 08/2016
Bahnfahrt, CHF 0.70/km bei Autofahrt
5 Drittkosten wie Apostillen (bei Beurkundungen
für das Ausland), Registergebühren (z.B.
Handelsregister, Grundbuch oder Staatskanzlei)
oder Steuern, die als Folge des notariellen
Geschäftes erhoben oder veranlagt werden), sind
in den vorstehenden Taxen nicht inbegriffen und
werden zusätzlich in Rechnung gestellt (jeweils
zzgl. MWST).
6 Bei extrem hohen Interessenwerten wird in der
Regel ein Pauschalpreis für die Beurkundung
vereinbart.
2
Beglaubigungen
Zeitaufwand von mehr als 15 Min. wird als
Honorar in Rechnung gestellt.
3
Bürgschaften
Beurkundungen von Bürgschaften und
Bürgenwechseln werden - sofern die
Bürgschaftserklärung vom Klienten beigebracht
wird – wie folgt in Rechnung gestellt: 0.5% des
Höchsthaftungsbetrages zuzügl. MWST, mind.
jedoch CHF 270.00 und max. CHF 6‘480.00.
Zeitaufwand von mehr als 60 Minuten (inkl.
Beurkundung) sowie die Erstellung der
Bürgschaftserklärung durch den Notaren/die
Notarin wird nach Zeitaufwand zu den Ansätzen
gem. der vorstehenden Ziffer 1 Abs. 3 in Rechnung
gestellt.
4.
Beurkundungen für Konsumenten/Innen
und gewerbliche Rechtsträger
Der Beratungsaufwand und das Erstellen der
Urkunde richten sich nach dem Zeitaufwand (vgl.
oben Ziff. 1 Abs. 3). Für den öffentlichen
Beurkundungsakt werden zusätzlich folgende
Gebühren erhoben:
Die Basisgebühr für den Beurkundungsvorgang wird,
wenn der Interessenwert über CHF 0.25 Mio. liegt, um
CHF 108.- je weitere Einheit von CHF 0.25 Mio. erhöht.
Stand 08/2016
Mein Stundenansatz beträgt CHF 250.00. Diese
werden von beiden Parteien je zur Hälfte
übernommen. Abweichungen sind in gegenseitiger
Absprache möglich. Die Dauer der Mediation
hängt vom Einzelfall und der Verhandlungs-
bereitschaft der Parteien ab.
Grundsätzlich ist mindestens mit 3-5 Mediations-
sitzungen zu 1.5 bis 2 Stunden zu rechnen. Eine
Kostenübernahme kann bei der Rechtsschutz-
versicherung je nach Umfang der Police beantragt
werden.
„Das Leben“.
Mit ihr übernehmen wir oft unbewusst die Schicksale unserer Ahnen/Familien-
mitglieder und solidarisieren uns ungewollt mit deren Leiden. Mal als Opfer,
mal als Täter.
Und immer handelt es sich hierbei um ein Leiden, um einen (somatisierten)
Schmerz in Schuldprojektion und Schuldgefühlen. Und wo auf den Schuldknopf
gedrückt wird, wird Angst erzeugt. Die Liebe zu Nichte gemacht. Sie erschaffen
sich damit buchstäblich die Probleme und das Leiden selbst. Was wir an Liebe
nicht nehmen können, können wir auch nicht weitergeben. Die eigene Kraft
und die Lebensfreude werden dadurch gelähmt. Und wo es im Herzen eng
wird, da sitzt die Angst. Angst führt in die Depression oder Aggression. Wir be
strafen damit nicht nur uns, sondern auch andere und insbesondere unsere
Liebsten.
beruflichen) Beziehungen, unserem körperlichen und seelischen Befinden, auf
die Entwicklung unserer Kinder, auf unseren (privaten und beruflichen) Erfolg
und nicht zuletzt auf alles, was wir unser Schicksal nennen. Unbewusste Dyna-
miken, Loyalität und Solidarität gegenüber unserem eigenen Familiensystem
halten uns davon ab, mit ganzer Kraft durch das Leben zu gehen.
„Das Leben“.
Mit ihr übernehmen wir oft unbewusst die
Schicksale unserer Ahnen/Familienmitglieder und
solidarisieren uns ungewollt mit deren Leiden. Mal
als Opfer, mal als Täter.
Und immer handelt es sich hierbei um ein Leiden,
um einen (somatisierten) Schmerz in Schuld-
projektion und Schuldgefühlen. Und wo auf den
Schuldknopf gedrückt wird, wird Angst erzeugt.
Die Liebe zu Nichte gemacht. Sie erschaffen sich
damit buchstäblich die Probleme und das Leiden
selbst. Was wir an Liebe nicht nehmen können,
können wir auch nicht weitergeben. Die eigene
Kraft und die Lebensfreude werden dadurch
gelähmt. Und wo es im Herzen eng wird, da sitzt
die Angst. Angst führt in die Depression oder
Aggression. Wir be strafen damit nicht nur uns,
sondern auch andere und insbesondere unsere
Liebsten.
sämtlichen (privaten und beruflichen) Bezieh-
ungen, unserem körperlichen und seelischen
Befinden, auf die Entwicklung unserer Kinder, auf
unseren (privaten und beruflichen) Erfolg und
nicht zuletzt auf alles, was wir unser Schicksal
nennen. Unbewusste Dynamiken, Loyalität und
Solidarität gegenüber unserem eigenen Familiens-
ystem halten uns davon ab, mit ganzer Kraft durch
das Leben zu gehen.
handeln damit nicht nur unser Schicksal, sondern auch die Ewigkeit von
neuem. Entscheidend ist, sich zu entscheiden. Ein jeder Tag zählt!
„Das Leben“.
Mit ihr übernehmen wir oft unbewusst die
Schicksale unserer Ahnen/Familienmitglieder und
solidarisieren uns ungewollt mit deren Leiden. Mal
als Opfer, mal als Täter.
Und immer handelt es sich hierbei um ein Leiden,
um einen (somatisierten) Schmerz in Schuld-
projektion und Schuldgefühlen. Und wo auf den
Schuld-knopf gedrückt wird, wird Angst erzeugt.
Die Liebe zu Nichte gemacht. Sie erschaffen sich
damit buchstäblich die Probleme und das Leiden
selbst. Was wir an Liebe nicht nehmen können,
können wir auch nicht weitergeben. Die eigene
Kraft und die Lebensfreude werden dadurch
gelähmt. Und wo es im Herzen eng wird, da sitzt
die Angst. Angst führt in die Depression oder
Aggression. Wir bestrafen damit nicht nur uns,
sondern auch andere und insbesondere unsere
Liebsten.
Dort wo der grösste Schmerz sitzt, dort befindet
sich auch die grösste Tür.
Krisen sind somit Chancen!
Sie brauchen sich nicht länger vor weiteren
Auseinandersetzungen, Konflikten und Problemen
mit Ihnen selbst und anderen zu fürchten. Selbst
Sterne knallen aufeinander. Und manchmal
entstehen neue Welten. Ich nenne es „den Lauf
des Leben“. Der Weg aus diesem Labyrinth von
Konflikten und Problemen führt nicht über die
Vielfalt von Therapien sondern über die Beschrän-
kung und Einfachheit. In Familienstellen erhalten
Sie die Chance hinzuschauen und zu erkennen. Sie
übernehmen Verantwortung für Ihre eigenen
Gefühle und Ihre (allfällig übernommenen)
Geschichten/Schicksale, anstatt sie in Form der
Schuld und Angst auf andere zu projizieren. Sie
vergeben sich selbst.
Wo Ihre Angst abnimmt, erschliesst sie Sie wieder
mit Liebe. Das Feld der Möglichkeiten erweitert
sich. Sie muten sich zu, Ihr Schicksal an die Hand
zu nehmen, sie zu ändern und Verantwortung zu
übernehmen. Das Leiden soll nicht umsonst
gewesen sein. Wer ernstlich sucht, findet
Antworten. Wer den Konflikt anschaut, ohne zu
bewerten und ihm eine Bedeutung zu geben, kann
loslassen, ist kraftvoll, zentriert, klar und still.
Mein oberstes Gebot heißt daher «Eigenverant-
wortung übernehmen». Wer sich als Opfer fühlt
und sieht, wird seine Welt und seine Sicht der
Dinge nicht groß verändern können. Wer hingegen
erkennt, dass wir alle Schöpfer und Summe
unserer Entscheidungen sind, der wird das
vollbringen, was der Menschen als Wunder
bezeichnet.
Die Blockaden im Fluss des Lebens lösen sich
dadurch von alleine. Wir verhandeln damit nicht
nur unser Schicksal, sondern auch die Ewigkeit von
neuem. Entscheidend ist, sich zu entscheiden. Ein
jeder Tag zählt!
Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen beschränkt.
Die Gruppenaufstellung ist an den Wochenenden geplant und dauert je nach
Gruppengrösse 1-2 volle Tage (09:00-18:00), damit jeder Teilnehmer die
Möglichkeit zur aktiven Aufstellung seines eigenen Anliegens erhält. Es besteht
auch die Möglichkeit als sogenannte Beobachter (=Lernende, Begleiter etc.)
teilzunehmen, ohne dabei aktiv aufzustellen. Der Beobachter stellt sich hierbei
ausschliesslich als Stellvertreter bei den aktiven Aufstellungen zur Verfügung.
Die Gruppenaufstellung läuft sehr würdevoll und in einem geschützten
Rahmen ab. Die Teilnehmer begegnen sich mit höchster Achtung. Die Prob-
leme und Lösungsbilder werden durch die Teilnehmer nicht kommentiert oder
bewertet. Es gilt für alle die absolute Schweigepflicht.
I.d.R. sind keine gesonderten Vorgespräche notwendig. Es genügt ein
spontaner Einstieg ohne Grundkenntnisse. Es ist von Vorteil, wenn Sie die
wichtigsten Informationen über die Vorfahren zur Verfügung haben, damit Sie
die sich abzeichnende Dynamik der Stellvertreter-Aufstellung nachvollziehen
und ihrer Richtigkeit überprüfen können, ohne dass die Gruppe über Ihre
Geschichte Bescheid weiss (bspw. schwere Schicksalsereignisse, Kriegs-
erlebnisse, Mord, aussergewöhnliche Todesfälle oder Vorfälle, Unfälle, Aborte,
Abtreibungen, Fehlgeburten, besondere und/oder wiederkehrende Erkran-
kungen, psychische Erkrankungen, Hassbeziehungen, Scheidungen, Tren-
nungen, aussereheliche oder voreheliche Beziehungen, Betrugs- und Aus-
beutungsfälle etc.).
Ein Vorgespräch ist in den Fällen unbedingt erforderlich, wo eine schwere
psychiatrische Erkrankung (bipolare Störung, Psychose, Depression,
Borderline) diagnostiziert und/oder Selbstmordabsichten, Ohnmachts-
anfälle, Schwangerschaft (auch werdende Väter!), epileptische Anfälle,
lebensbedrohliche Asthmaanfälle, Zustand nach Herzinfarkt oder schwe-
ren Operationen, Psychopharmaka-Einnahmen vorliegen.
Diesfalls müsste in einem Einzelgespräch geprüft werden, ob eine
Gruppenaufstellung überhaupt geeignet, tragbar und zielführend ist.